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Kommunalwahlen
Kommunalwahlen sind Wahlen direkt vor Ort. Sie entscheiden darüber, wer in Göttingen und im Landkreis politische Verantwortung übernimmt und wie sich Stadt und Region in den kommenden Jahren entwickeln. Viele Entscheidungen des täglichen Lebens – etwa zu Themen wie Wohnen, Verkehr, Schulen, Kitas oder Kultur – werden auf kommunaler Ebene getroffen.
Hier sind alle wichtigen Informationen rund um die Kommunalwahl – von der Stimmabgabe bis zu den Wahlergebnissen - zu finden.
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen dienen der rechtssicheren Information der Öffentlichkeit unter anderem über wesentliche Schritte des Wahlverfahrens. Sie betreffen insbesondere Wahltermine, Wahlräume, zugelassene Wahlvorschläge sowie Wahlergebnisse. Durch die Veröffentlichung in den gesetzlich vorgesehenen Medien erhalten diese Informationen verbindliche Wirkung. Sie schaffen Transparenz, ermöglichen Rechtsbehelfe und sichern die Nachvollziehbarkeit des Wahlverfahrens.
Sobald amtliche Bekanntmachungen zur aktuellen Kommunalwahl veröffentlicht sind, werden diese auch hier zu finden sein.
Informationen für Wählerinnen und Wähler
Es steht eine Kommunalwahl an? Welche Gremien und Personen werden gewählt? Wer ist wahlberechtigt und wie läuft die Stimmabgabe ab? Antworten auf diese und ähnliche Fragen gibt es hier. Zudem werden grundlegende organisatorische Fragen, etwa zum Wählerverzeichnis und zur Wahlbenachrichtigung, aufgegriffen.
Informationen zur Briefwahl gibt es hier.
Kommunalwahl: Was wird eigentlich gewählt?
Bei einer Kommunalwahl wird entschieden, wer in der Stadt oder im Landkreis die Politik macht. Gewählt werden Menschen, die über die Themen vor Ort entscheiden, zum Beispiel über Schulen, Kitas, Straßen, Busse und Kulturangebote.
Gewählt werden:
- Der Rat der Stadt Göttingen
- Der Kreistag des Landkreises Göttingen
- Die Ortsräte
- Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister
- Landrätin oder Landrat
Warum ist die Kommunalwahl wichtig?
Kommunalpolitik betrifft den Alltag direkt. Hier wird entschieden, wie sich eine Stadt entwickelt, wofür Geld ausgegeben wird und welche Projekte umgesetzt werden. Mit der eigenen Stimme kann man diese Entscheidungen beeinflussen.
Wie oft findet die Kommunalwahl statt?
In Niedersachsen wird alle fünf Jahre neu gewählt (Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister alle acht Jahre).
Wann ist die nächste Kommunalwahl?
Die nächste Kommunalwahl findet am Sonntag, 13. September 2026, statt. Die Wahlbekanntmachung wird unter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Wer darf bei der Kommunalwahl wählen?
Wählen darf, wer mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit hat und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Göttingen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird man ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Das Wählerverzeichnis ist die offizielle Liste mit allen Personen in der Stadt Göttingen, die wählen dürfen.
Wie bekomme ich meine Wahlunterlagen?
Wer wahlberechtigt ist, muss normalerweise nichts tun, um die Wahlunterlagen zu erhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird automatisch per Post zugesendet. Wer drei Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte ans Referat Statistik und Wahlen der Stadt Göttingen.
Wichtig: Wahlberechtigt ist nur, wer seit mindestens drei Monaten bei der Stadt Göttingen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Was muss ich ins Wahllokal mitbringen?
- Die Wahlbenachrichtigung
- Ein Ausweisdokument mit Foto
- Vorher das richtige Wahllokal auswählen. Welches das zuständige Wahllokal ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden.
Kann man ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Ja, wenn man im Wählerverzeichnis steht und einen Ausweis dabei hat.
Informationen für Parteien, Wählergemeinschaften und Kandidierende
Für die Aufstellung von Parteien, Wählergemeinschaften und Kandidierenden zur Wahl müssen Wahlvorschläge eingereicht werden. Hier wird erläutert, wer Wahlvorschläge einreichen kann, wie Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbende kandidieren können und welche formalen Anforderungen dabei zu beachten sind. Zudem wird dargestellt, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Fristen gelten.
Was ist ein Wahlvorschlag?
Ein Wahlvorschlag ist eine offizielle Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten, die bei der Wahl antreten. Ohne Wahlvorschlag kann niemand gewählt werden. Dieser kann von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen eingereicht werden.
Es gibt Listenwahlvorschläge für Gremien, wie Stadtrat, Kreistag und Ortsrat sowie für Einzelämter wie Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister und Landrätin / Landrat.
Was muss ein Wahlvorschlag enthalten?
Typischerweise:
- Name der Partei oder Wählergruppe
- Namen, Anschriften und Geburtsdaten der Kandidierenden
- Reihenfolge der Kandidierenden auf der Liste
- Zustimmungserklärungen der Kandidierenden
- Unterstützungsunterschriften (wenn nötig)
- Die entsprechenden Formulare stehen unten unter Wahlvorschlagsformulare als Download zur Verfügung.
- Wählbarkeitsbescheinigung
Was ist eine Wählbarkeitsbescheinigung und wo kann man sie erhalten?
Eine Wählbarkeitsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung darüber, dass vorgeschlagene Bewerber*innen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um bei der Wahl kandidieren zu können. Sie dient als Nachweis der Wählbarkeit und ist den Wahlvorschlagsunterlagen beizufügen.
Die Wählbarkeitsbescheinigung kann entweder beim Referat Statistik und Wahlen schriftlich per Post oder per E-Mail unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Adresse angefordert werden. Darüber hinaus ist es möglich, unter Vorlage des Personalausweises die Bescheinigung vor Ort zu erhalten.
Wann sind Unterstützungsunterschriften notwendig?
Parteien, die schon im Bundestag, Landtag oder Rat der Stadt vertreten sind, brauchen in der Regel keine Unterschriften. Wird eine Kandidatin / ein Kandidat einer etablierten Partei aufgestellt gilt das Gleiche.
Unterschriften brauchen:
- Neue Parteien
- Wählergemeinschaften
- Einzelbewerbende (ohne etablierte Partei oder parteilose)
Hinweis: Weitere Informationen zur konkreten Formulierung sind im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz zu finden.
Darüber hinaus kann das Referat Statistik und Wahlen hierzu gezielt Auskunft geben.
Wann müssen Wahlvorschläge eingereicht werden?
Hierfür gibt es eine gesetzliche Frist.
Für die kommende Kommunalwahl ist das Montag, 20. Juli 2026.
Was passiert nach Einreichung der Wahlvorschläge?
Nachdem Wahlvorschläge eingereicht wurden, prüft das Wahlamt die Unterlagen. Dabei wird kontrolliert, ob alle Angaben vollständig und korrekt sind. Wenn etwas fehlt oder fehlerhaft ist, kann das Wahlamt Rückfragen stellen. In manchen Fällen können Wahlunterlagen noch ergänzt und korrigiert werden. Der Wahlausschuss – ein unabhängiges Gremium – entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. Es handelt sich dabei nicht um das Wahlamt, sondern um ein formal gesetzlich vorgesehenes Entscheidungsorgan. Sind die Wahlvorschläge zugelassen, erscheinen die Kandidatinnen, Kandidaten und Listen auf dem Stimmzettel. Erst dann können die Stimmzettel gedruckt werden.
Wo und wann sind die Wahlergebnisse sichtbar?
Die vorläufigen Wahlergebnisse werden noch während der Wahl in Echtzeit im städtischen Wahlportal unter Wahlergebnisse angezeigt. Erst nach Prüfung durch das Wahlamt und nach Bestätigung durch den Wahlausschuss stehen die finalen Wahlergebnisse fest und werden als solche zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Informationen zur Wahlwerbung
Mit Inkrafttreten der „Plakatierungssatzung“ vom 24. Februar 2026 werden von der Stadt Göttingen keine Stellwände mehr für die Wahlwerbung von Parteien, Wählervereinigungen und Einzelvertreter*innen zur Verfügung gestellt.
Zur Erfassung der im öffentlichen Raum geplanten Wahlwerbemaßnahmen ist daher vor Beginn der Plakatierungsfrist über das nachfolgende Meldeformular jeweils eine Kontaktperson zu benennen, die während der gesamten Plakatierungsdauer von der Wahlleitung und anderen Dienststellen unter anderem bei Fragen und Beschwerden angesprochen werden kann.
Wenn Plakat-/Stelltafeln bis zu einer Größe von 2,6 Meter x 3,6 Meter im öffentlichen Raum aufgestellt werden sollen, sind die konkreten Standorte vorab über das Meldeformular anzuzeigen.
Weiterführende Informationen können in dem unten aufgeführten Merkblatt sowie der „Plakatierungsatzung“ (Amtsblatt 4) entnommen werden.
Das Meldeformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Stadt Göttingen, Fachdienst Straßenverkehr, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen oder per
E-Mail an Wahlplakate@goettingen.de gesendet werden.
Merkblatt zur Wahlplakatierung
Wahlvorschlagsformulare: Ortsräte und Rat der Stadt
Die folgenden Formulare sind amtliche, landeseinheitliche Vordrucke des Landes Niedersachsen. Sie beruhen auf der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und werden von der Landeswahlleitung vorgegeben. Die Stadt Göttingen stellt diese Formulare gesammelt zur Verfügung und kann deren Inhalte nicht verändern.
Es wird darum gebeten, ausschließlich die hier bereitgestellten Formulare zu nutzen. Eigene Vorlagen oder inhaltlich abgeänderte Dokumente können bei der Einreichung nicht berücksichtigt werden.
Die einzelnen Formulargruppen sind nach ihrem Verwendungszweck gegliedert und kurz erläutert, um schneller das passende Dokument zu finden.
Leitfäden und Anforderungsformulare
Diese Unterlagen unterstützen bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen. Der Leitfaden erläutert die formalen Anforderungen und den Ablauf der Einreichung. Das Anforderungsformular dient der Bestellung von Vordrucken zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften.
- Leitfaden zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Anforderungsformular für Vordrucke zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften
Wahlvorschlagsformulare
Mit diesen Formularen werden Kandidatinnen und Kandidaten offiziell für die Wahl vorgeschlagen. Je nach Gremium (Ortsrat oder Rat der Stadt) ist das jeweils passende Formular zu verwenden.
Zustimmungserklärungen
Jede kandidierende Person muss schriftlich erklären, dass sie der Kandidatur zustimmt. Ohne eine gültige Zustimmungserklärung ist ein Wahlvorschlag unvollständig.
Unterlagen zur Aufstellungsversammlung
Parteien und Wählergemeinschaften müssen die Aufstellung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten in einer Versammlung beschließen. Der Ablauf dieser Versammlung ist schriftlich zu dokumentieren.
Wahlvorschlagsformulare: Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin
Auch für Direktwahlen gelten landeseinheitliche Formulare des Landes Niedersachsen. Diese sind ausschließlich für die Wahl von (Ober-)Bürgermeisterinnen, (Ober-)Bürgermeistern, Landrätinnen oder Landräten zu verwenden.
Es ist darauf zu achten, nur die hier aufgeführten Direktwahlformulare zu nutzen, da sich diese von den Formularen für Rats- oder Ortsratswahlen unterscheiden.
Download
Alle Wahlvorschlagsformulare sind hier in einer Download-Datei verfügbar.
Kontakt
Referat Statistik und Wahlen
Gebäude „Weitwinkel“
Philipp-Reis-Straße 2A
Eingang Nord (Zugang über Grüner Weg)
37075 Göttingen
Tel.: 0551/400-5080
statistik+wahlen@goettingen.de
