In Deutschland wird das Parlament vom Volk gewählt. Dabei hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen, welche sie 1. direkt einer Bewerberin / einem Bewerber geben kann und 2. einer teilnehmenden Partei.
Zu wählendes Gremium
Bundestag (Parlament der Bundesrepublik Deutschland)
Wahlgrundsätze
Die Wahlgrundsätze sind in § 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Wahlen müssen demnach allgemein (jede wahlberechtigte Person kann ihre Stimme abgeben), unmittelbar (mit ihrer Stimme wählen die Wahlberechtigten direkt die Abgeordneten), frei (freie individuelle Wahlentscheidung), gleich (jede Stimme zählt gleich viel) und geheim (die individuelle Stimmabgabe kann nicht mehr einer konkreten Person zugeordnet werden) sein.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und die im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden oder einen Wahlschein haben.
In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie sich rechtzeitig mit Hauptwohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben.
Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gelten besondere Vorschriften, die auf den Seiten des Bundeswahlleiters näher erläutert werden.
Wahlperiode
4 Jahre
Wahlgebiet
Bundesrepublik Deutschland
Rechtliche Grundlagen
Grundgesetz (GG), Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWO)
Stimmzettel 2025
Musterstimmzettel
Auf den
Seiten des Bundeswahlleiters sind weitergehende Informationen für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zur Teilnahme an der Bundestagswahl (bundeswahlleiter.de) zu finden.
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen (§ 27 Abs. 3 Bundeswahlordnung)!