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Wahl des Rates der Stadt Göttingen
Der Rat der Stadt ist die Versammlung der gewählten Vertreter und Vertreterinnen einer Stadt. Der Rat stimmt zum Beispiel ab, wie das Geld der Stadt genutzt werden soll.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Wahl des Rates der Stadt Göttingen sind Deutsche und Staatsangehörige eines anderen EU-Landes
- wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Göttingen haben,
- nicht durch eine Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde stehen oder einen Wahlschein haben.
Wahlberechtigte Personen stehen automatisch im Wählerverzeichnis, wenn sie sich rechtzeitig in ihrer Gemeinde angemeldet haben.
Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen eine Wahlbenachrichtigung. Personen, die keine Benachrichtigung bekommen, fragen bitte bei der Stadt Göttingen nach:
- Per E-Mail: wahlen@goettingen.de
- Per Telefon: 0551 400-5080
