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Wahl des Landrates oder der Landrätin
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Wahl der Landrätin oder des Landrates sind Deutsche und Staatsangehörige eines anderen EU-Landes
- wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Göttingen haben,
- nicht durch eine Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde stehen oder einen Wahlschein haben.
Wahlberechtigte Personen stehen automatisch im Wählerverzeichnis, wenn sie sich rechtzeitig in ihrer Gemeinde angemeldet haben.
Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen eine Wahlbenachrichtigung. Personen, die keine Benachrichtigung bekommen, fragen bitte bei der Stadt Göttingen nach:
- Per E-Mail: wahlen@goettingen.de
- Per Telefon: 0551 400-5080
Weitere Informationen zu den Wahlen des Kreistages oder der Landrätin / des Landrates gibt es hier:
Landkreis Göttingen – Kreiswahlleitung
Frau Heide
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Telefon: 0551 / 525 – 2705
E-Mail: heide@landkreisgoettingen.de
