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Wahl der Ortsräte
Der Ortsrat vertritt die Interessen eines Ortsteils innerhalb der Stadt Göttingen. Der Ortsrat fördert die positive Entwicklung des Ortsteils.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Wahl der Ortsräte sind Deutsche und Staatsangehörige eines anderen EU-Landes
- wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Göttingen haben,
- nicht durch eine Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde stehen oder einen Wahlschein haben.
Wahlberechtigte Personen stehen automatisch im Wählerverzeichnis, wenn sie sich rechtzeitig in ihrer Gemeinde angemeldet haben.
Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen eine Wahlbenachrichtigung. Personen, die keine Benachrichtigung bekommen, fragen bitte bei der Stadt Göttingen nach:
- Per E-Mail: wahlen@goettingen.de
- Per Telefon: 0551 400-5080
