Grundlage hierfür ist die vom Rat verabschiedete Satzung des Integrationsrates der Stadt Göttingen vom 15. November 2019 (Amtsblatt Nr. 25 vom 26.11.2019) und der Wahlordnung vom 21. Dezember 2020 (Amtsblatt Nr. 59 vom 29.12.2020).
Die elf Mitglieder und die elf Stellvertreter*innen des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Stimmabgabe erfolgt parallel zu der gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahl in den Wahllokalen im Bereich der Stadt Göttingen. Eine Briefwahl für die Wahl des Integrationsrates erfolgt nicht. Die Wahlvorstände für die Kommunal- sowie Direktwahl sind gleichzeitig die Wahlvorstände für die Integrationsratswahl.
Einreichung der Wahlvorschläge bis 23. Juli 2026, 13.00 Uhr
Gleichzeitig fordert die Stadt Göttingen zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Wahlvorschläge können von Wahlberechtigten vom Tage der Wahlbekanntmachung an bis Donnerstag, 23. Juli 2026, 13.00 Uhr, bei der Wahlleitung im Referat Statistik und Wahlen eingereicht werden. Die Wahlleitung ist postalisch unter der Anschrift Philipp-Reis-Str. 2A, 37075 Göttingen zu erreichen. Die Kontaktaufnahme ist auch elektronisch möglich durch eine E-Mail an wahlen@goettingen.de.
Für die Wahlvorschläge sind Formblätter zu verwenden, die von der Wahlleitung hier zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Die Wahlbekanntmachung wird darüber hinaus im kommenden Amtsblatt Nr. 12 am 23. Juni 2026 veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Wahlbekanntmachung gibt es hier.
Formulare für Wahlvorschläge – Integrationsratswahl 2026 (gesamt)
Mehr Informationen zum Integrationsrat der Stadt Göttingen gibt es gier.
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