Ortsräte
In weiten Teilen des Stadtgebietes sind für insgesamt 13 Göttinger Ortsteile neun Ortsräte für die Bürgerinnen und Bürger tätig. Die Geschichte der Göttinger Ortsteile und Ortsräte geht auf Eingemeindungsprozesse in den Jahren 1964 und 1973 zurück.
Folgende Ortsräte wirken in der Stadt Göttingen:
- Elliehausen/Esebeck
- Geismar
- Grone
- Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren
- Herberhausen
- Holtensen
- Nikolausberg
- Roringen
- Weende/Deppoldshausen
Zu wählende Gremien:
Wahlperiode
5 Jahre
Wahlgrundsätze
Die Wahlgrundsätze sind in § 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Wahlen müssen demnach:
- allgemein (jede wahlberechtigte Person kann ihre Stimme abgeben)
- unmittelbar (mit ihrer Stimme wählen die Wahlberechtigten direkt die Abgeordneten)
- frei (freie individuelle Wahlentscheidung)
- gleich (jede Stimme zählt gleich viel)
- geheim (die individuelle Stimmabgabe kann nicht mehr einer konkreten Person zugeordnet werden) sein.
Weitere Informationen zur Wahl und zum Wahlrecht bieten die Seiten der Landeswahlleitung (www.landeswahlleiterin.niedersachsen.de).