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Landrat/Landrätin

 

Wahlberechtigung

 

Wahlberechtigt für die Wahl der Landrätin/ des Landrats sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und

 

- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Göttingen haben,

- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie

- im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden oder einen Wahlschein haben.

 

In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!

Ein sicherer Hinweis darauf, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, ist der Empfang einer Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, empfiehlt sich eine Nachfrage per Mail an wahlen@goettingen.de oder per Anruf (0551/ 400-5080).

 

 

Soweit bei den Direktwahlen kein*e Bewerber*in mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, findet gemäß § 45 b Nieders. Kommunalwahlgesetz (NKWG) zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden stimmstärksten Kandidat*innen statt.

 

 

Für Informationen bezüglich der Wahlen des Kreistages und des Landrates/ der Landrätin wenden Sie sich bitte an:

 

Landkreis Göttingen – Kreiswahlleitung

Frau Bock

Reinhäuser Landstraße 4

37083 Göttingen

Telefon: 0551 / 525 – 2705

E-Mail: bock.j@landkreisgoettingen.de

 

 

Unterstützung erwünscht

Für Wahlen werden immer viele Wahlhelfer*innen benötigt. Eigenbewerbungen/ Vorschläge für Personen als Mitglieder für die Wahlvorstände sind daher sehr willkommen.

 

Bewerber*innen für ein Ehrenamt als Wahlhelfer*in können das Wahlhelfereinsatzteam unter wahlhelfereinsatz@goettingen.de bzw. 0551/400-5080 kontaktieren.

 


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