Kreistag
Als Hauptorgan des Landkreises mit seinen kreisangehörigen Gemeinden trifft der Kreistag die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen für den Landkreis und beschließt über wichtige Angelegenheiten.
Zu wählendes Gremium:
Kreistag des Landkreises Göttingen
Wahlperiode
5 Jahre
Wahlgrundsätze
Die Wahlgrundsätze sind in § 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Wahlen müssen demnach:
- allgemein (jede wahlberechtigte Person kann ihre Stimme abgeben)
- unmittelbar (mit ihrer Stimme wählen die Wahlberechtigten direkt die Abgeordneten)
- frei (freie individuelle Wahlentscheidung)
- gleich (jede Stimme zählt gleich viel)
- geheim (die individuelle Stimmabgabe kann nicht mehr einer konkreten Person zugeordnet werden) sein.
Weitere Informationen zur Wahl und zum Wahlrecht bieten die Seiten der Landeswahlleitung (www.landeswahlleiterin.niedersachsen.de).