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Kreistag

Als Hauptorgan des Landkreises mit seinen kreisangehörigen Gemeinden trifft der Kreistag die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen für den Landkreis und beschließt über wichtige Angelegenheiten.

 

Zu wählendes Gremium:

Kreistag des Landkreises Göttingen

 

Wahlperiode

5 Jahre

 

 

Wahlgrundsätze

Die Wahlgrundsätze sind in § 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Wahlen müssen demnach:

  • allgemein (jede wahlberechtigte Person kann ihre Stimme abgeben)
  • unmittelbar (mit ihrer Stimme wählen die Wahlberechtigten direkt die Abgeordneten)
  • frei (freie individuelle Wahlentscheidung)
  • gleich (jede Stimme zählt gleich viel)
  • geheim (die individuelle Stimmabgabe kann nicht mehr einer konkreten Person zugeordnet werden) sein.

 

Weitere Informationen zur Wahl und zum Wahlrecht bieten die Seiten der Landeswahlleitung (www.landeswahlleiterin.niedersachsen.de).


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