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Integrationsrat

 

Die politische Beteiligung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist für die Stadt Göttingen eine grundsätzliche Voraussetzung für Anerkennung, für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und für ein friedliches und tolerantes Zusammenleben in Vielfalt. Die Stadt Göttingen sieht hierin eine gemeinsame umfassende Aufgabe für die Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte und versteht den Integrationsrat als ein Gremium zur demokratisch legitimierten Partizipation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auf kommunaler Ebene. Der Integrationsrat leistet einen integrativen Beitrag zum Zusammenleben aller Menschen der Stadtgesellschaft.

 

Nähere Informationen zur Arbeit des Integrationsrates sowie Kontakt erhalten Sie auf der Internetpräsenz (integrationsrat.de).

 

Die Wahl soll grundsätzlich am Tag der Kommunalwahlen in Niedersachsen erfolgen, so dass die Stimmabgabe zur Integrationsratswahl parallel zur Stimmabgabe zu den Kommunalwahlen im selben Wahllokal stattfindet.

 

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag Nichtdeutsche im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind oder eingebürgert wurden und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Göttingen gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag sechs Monate ununterbrochen in Göttingen mit Hauptwohnung gemeldet ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 

 

Zu wählendes Gremium

Integrationsrat in der Stadt Göttingen mit elf Mitgliedern

 

Wahlperiode

5 Jahre

 

Die nächste Wahl des Integrationsrates findet gemeinsam mit den Kommunalwahlen 2026 statt.

 

Wahlgebiet

Stadt Göttingen

 

 

 

Rechtliche Grundlagen

Satzung des Integrationsrates der Stadt Göttingen (129 KB)

 

(erschienen im Amtsblatt Nr. 25 vom 26.November 2019)

 

Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates (394 KB)

 

 

(gem. Satzung vom 15. November 2019)


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