Europa
Europawahl
Seit 1979 bestimmen auch die Wahlberechtigten in Deutschland das Europäische Parlament mit. Zusammen mit allen anderen Mitgliedsstaaten wählt Deutschland seine nationalen Vertreter für das politische Gremium.
Zu wählendes Gremium
Europäisches Parlament
Wahlperiode
5 Jahre
Wahlgebiet
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Rechtliche Grundlagen
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle
Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind auch alle
Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger),
die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die Voraussetzungen erfüllen. Für diese Wahlberechtigung muss jedoch ein Antrag auf Eintragung im Wählerverzeichnis gestellt werden.
Außerdem sind auch wahlberechtigt Deutsche im sonstigen Ausland. Für diese Wahlberechtigung muss jedoch auch ein Antrag auf Eintragung im Wählerverzeichnis gestellt werden.
Wahlgrundsätze
Die Wahlgrundsätze sind in § 1 EuWG geregelt. Wahlen müssen demnach:
- allgemein (jede wahlberechtigte Person kann ihre Stimme abgeben)
- unmittelbar (mit ihrer Stimme wählen die Wahlberechtigten direkt die Abgeordneten)
- frei (freie individuelle Wahlentscheidung)
- gleich (jede Stimme zählt gleich viel)
- geheim (die individuelle Stimmabgabe kann nicht mehr einer konkreten Person zugeordnet werden) sein.
Weitere Informationen zur Wahl und zum Wahlrecht bieten die Seiten der Bundeswahlleitung (www.bundeswahlleiter.de).