Aktuelle Informationen zur Wahl des Jugendparlaments 2022
Entsprechend der Wahlbekanntmachung vom 14.04.2022 sind Wahlvorschläge von der wahlberechtigten Person für sich selbst bis zum 16.05.2020 um 13.00 Uhr beim Referat Statistik und Wahlen, Räumlichkeiten im Fachbereich Jugend, Gothaer Platz 3, 37083 Göttingen einzureichen. Als Nachweis der Wählbarkeit...
Als Nachweis der Wählbarkeit ist beizufügen:
- Identitätsnachweis (Kinderausweis/Personalausweis/Pass)
- eine schriftliche Erklärung zur Wählbarkeit (Vordruck vom Referat Statistik und Wahlen
- ein gültiger Schülerausweis mit Lichtbild oder Nachweis der Bildungseinrichtung
- oder eine aktuelle Ausbildungsbescheinigung eines Göttinger Betriebes vorzulegen bzw. bei Übersendung eine beglaubigte Fotokopie dieser Unterlagen
Nach der Vorprüfung der Zulässigkeit des Wahlvorschlages werden diese dem
Wahlausschuss zur Entscheidung über die Zulassung vorgelegt.
Der Wahlausschuss entscheidet in der öffentlichen Sitzung am Donnerstag, den 19.05.2022, um 16.30 Uhr, in den Räumlichkeiten des Referates 06 in der Philipp-Reis-Straße 2A, 37083 Göttingen
Die Tagesordnung der Wahlausschusssitzung sieht folgende Punkte vor:
- Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Tagesordnung
- Konstituierung des Wahlausschusses
- Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge und Reihenfolge auf dem Stimmzettel für die Wahl des Jugendparlaments in der Zeit vom 15.06.2022 - 22.06.2022 gem. § 7 Abs. 3 der Wahlordnung
- Verschiedenes
erstellt am 12.05.2022