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Oberbürgermeisterwahl 2006 Briefwahl Grundsätzliches Es ist ein guter demokratischer Brauch, dass man am Wahltag selbst zum Wahllokal geht. Im übrigen: denken Sie daran, dass die Briefwahl eine sehr kostenintensive Form der Wahl ist. Wenn Sie aber ausnahmsweise aus einem wichtigen Grund (z.B. Krankheit, hohes Alter) verhindert sind, in ihrem Wahllokal zu wählen, können Sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Wahlberechtigte der Stadt Göttingen erhalten den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen vom Fachdienst Statistik und Wahlen der Stadt Göttingen auf schriftlichen oder mündlichen (aber nicht telefonischen) Antrag. Ein Antragsformular Voraussichtlich ab 9. August 2006 werden die Wahlbenachrichtigungskarten an die Wahlberechtigten der Stadt Göttingen per Post versandt (bis spätestens 18.08.2006). Den Antrag auf der Rückseite der Karte können Sie auch zur Antragstellung nutzen. Bitte senden Sie die Karte dann im frankierten Umschlag an den Fachdienst Statistik und Wahlen zurück. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden, muss aber unbedingt die folgenden Angaben enthalten:
Denken Sie daran, dass am 24.09.2006 möglicherweise eine Stichwahl zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeister stattfindet, und berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Dies gilt auch für Familienangehörige! Die Übersendung der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich nicht vor dem 14. August 2006 möglich sein, da erst dann die Stimmzettel für die Kommunalwahl 2006 in der Stadt Göttingen vorliegen. Die Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl werden voraussichtlich nicht vor dem 13. September 2006 versandt. Gemäß § 25 Absatz 14 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung werden verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine oder Stimmzettel nicht ersetzt. Das Risiko beim postalischen Versand der Briefwahlunterlagen trägt damit die Wählerin/der Wähler. Der Wahlbrief muss bis spätestens 10. September 2006, 18.00 Uhr, bei der Gemeindewahlleitung eingegangen sein! Der Wahlbrief für eine evtl. Stichwahl muss spätestens am 24. September 2006 eingegangen sein! |
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| aktualisiert am: 08.08.2006 |
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