Briefwahl ab sofort möglich
Im Briefwahlbüro des Fachdienstes Statistik und Wahlen im Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 4, Nebengebäude, 4. Obergeschoss besteht ab sofort die Möglichkeit die Briefwahl durchzuführen.
Gegen Vorlage eines Personaldokumentes mit Lichtbild können Wahlberechtigte der Stadt Göttingen gleich im Briefwahlbüro Ihre Stimmen abgeben. Wahlkabinen und Wahlurnen stehen dafür bereit.
Es beschleunigt die Ausgabe der Briefwahlunterlagen, wenn die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte vorgelegt werden kann. (Antrag auf der Rückseite ausfüllen und unterschreiben).
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Dies gilt auch für Familienangehörige!
Das Briefwahlbüro steht ab sofort zu folgenden erweiterten Öffnungszeiten für Sie bereit:
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Montag bis Mittwoch |
von 08.30 bis 15.00 Uhr |
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Donnerstag |
von 08.30 bis 18.00 Uhr |
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Freitag |
von 08.30 bis 12.00 Uhr |
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Freitag, 22.09.2006 |
von 08.30 bis 18.00 Uhr |
Bei Rückfragen benutzen Sie bitte folgende Telefonanschlüsse:
Wahlrecht, Briefwahl
und Wählerverzeichnis |
Frau Halfpap |
0551/400-2925 |
| Frau Beume |
0551/400-2926 |
| Frau Nicolai |
0551/400-2927 |
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| Wahlhelfer-Einsatz |
Herr Schläger |
0551/400-2355 |
| Frau Günther |
0551/400-2457 |
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Wahlergebnisse und
Statistischer Informationsdienst |
0551/400-2353 |
Abholung der Unterlagen für eine andere Person
Eine Abholung der Unterlagen für eine andere Person ist grundsätzlich nicht möglich.
§ 24 Absatz 8 der Nds. Kommunalwahlordnung fordert drei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
Die Briefwahlunterlagen dürfen an eine andere als die wahlberechtigte Person nur ausgehändigt werden
- im Falle einer plötzlichen Erkrankung,
- wenn die Berechtigung zur Entgegennahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird
- und die Unterlagen der wahlberechtigten Person nicht mehr rechtzeitig übersandt oder amtlich überbracht werden können.