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11. August 2006
OB-Wahl und Kommunalwahl am 10.09.2006:

Stimmzettel sind gedruckt – Wahlbenachrichtigungen werden versandt - Briefwahl ab sofort möglich

Für das Gebiet der Stadt Göttingen sind für die anstehenden Wahlen 20 verschiedene Stimmzettel gedruckt. Die einzelne Wählerin / Der einzelne Wähler erhält bis zu 4 Stimmzettel. Die Muster der Stimmzettel sind im Wahl-Portal einzusehen (OB-Wahl und Kommunalwahl -> Stimmzettel)

Die Wahlbenachrichtigungen für die OB-Wahl und die Kommunalwahl am 10.09.2006 werden in der Stadt Göttingen in der Zeit vom 8. bis spätestens 18. August 2006 per Post an die Wahlberechtigten zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung informiert über die Eintragung in das Wählerverzeichnis und das zuständige Wahllokal. Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an der Wahl teilnehmen. Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 18. August 2006 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich möglichst umgehend mit dem Fachdienst Statistik und Wahlen der Stadt Göttingen unter Telefon 0551/400-2925, 2926 oder 2927 in Verbindung setzen.

Im Briefwahlbüro der Stadt Göttingen kann ab sofort auch direkt (per Briefwahl) gewählt werden. Wahlberechtigte können bei Vorlage eines Personaldokumentes mit Lichtbild schon jetzt Ihre Stimmen abgeben. Wahlkabinen und Wahlurnen stehen dafür bereit. Es beschleunigt die Ausgabe der Briefwahlunterlagen, wenn die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte vorgelegt wird (bitte Antrag auf der Rückseite ausfüllen und unterschreiben).

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Briefwahl-Antrag zu stellen:

schriftlich (förmlich) mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung (Antrag auf der Rückseite ausfüllen)
oder
mit Briefwahlantrag zum Ausdrucken (PDF-Dokument)
im Wahl-Portal der Stadt Göttingen
schriftlich (formlos) durch einen formlosen Brief unter Angabe der persönlichen Daten
persönlich im Briefwahlbüro
mit Personaldokument und möglichst mit Wahlbenachrichtigungskarte
online (ab 23.08.) mit Online-Antrag (erst ab 23.08.2006 möglich)
im Wahl-Portal der Stadt Göttingen (OB-Wahl oder Kommunalwahl -> Briefwahl).

Übrigens - bitte nicht vergessen:
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Die Briefwahlunterlagen werden durch die Post zugestellt oder durch Boten überbracht. Sie können nicht für eine andere Person mitgenommen werden. Dies gilt auch für Familienangehörige.

Das Briefwahlbüro des Fachdienstes Statistik und Wahlen befindet sich im Neuen Rathaus, Hiroshimaplatz 4, im Nebengebäude, im 4. Obergeschoss. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen ab 14.08.2006 zu folgenden erweiterten Öffungszeiten bereit:

Montag bis Mitwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Weitere Einzelheiten zur Briefwahl können Sie ebenfalls im Wahl-Portal nachlesen
(OB-Wahl oder Kommunalwahl -> Briefwahl).



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nach oben aktualisiert am: 11.08.2006